Beratung durch Arbeitgeber
Die unentgeltliche Beratung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber (z.B. bei Ärzten, Steuerberatern oder Rechtsanwälten) ist ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Die unentgeltliche Beratung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber (z.B. bei Ärzten, Steuerberatern oder Rechtsanwälten) ist ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.
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