Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ist eine eigenständige Pflichtversicherung aus dem Bereich der Sozialversicherung mit dem Zweck, Erwerbslose während ihrer Arbeitssuche
- zu unterstützen (z.B. geldwerter Zuschuß zu Bewerbungen),
- zu beraten (z.B. durch Vermittlungsgespräche),
- zu fördern (z.B. durch Umschulungen)
und
- ihnen ein Einkommen zu sichern.
Nach Ablauf einer Wartezeit sind alle Personen versichert, die einer bezahlten, mehr als geringfügigen Beschäftigung nachgehen.
Alle Angaben ohne Gewähr.