Urlaub

Die Regelung erfolgt im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), darüber hinaus oftmals in Tarifverträgen.

Urlaubsanspruch ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf die Freistellung von seiner Arbeitsverpflichtung. Sonstige Pflichten aus dem Arbeitsvertrag bleiben bestehen, insbesondere die Zahlung des Arbeitsentgelts. 

Der Mindesturlaubsanspruch pro Jahr beträgt 24 Tage. Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hat man nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.

Da es das BUrlG Arbeitnehmerschutzgesetz gibt, darf von meisten Regelungen nicht oder nur zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.

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