Sofortmeldung

Ab Januar 2009 sind Arbeitgeber bestimmter Branchen verpflichtet, neue Mitarbeiter vor der Beschäftigungsaufnahme elektronisch bei der Deutschen Rentenversicherung Bund anzumelden. Diese sogenannte Sofortmeldung gilt für folgende Wirtschaftszeige:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  • Fleischwirtschaft

Die Sofortmeldung enthält die Daten des Arbeitnehmers (Familien- und Vornamen, die Versicherungsnummer) und die Betriebsnummer des Arbeitgebers. Ist die Versicherungsnummer noch nicht bekannt, kann die Meldung auch mit dem Geburtsdatum, Geburtsort und der Anschrift des Arbeitnehmers durchgeführt werden.

Weiterhin muss der Arbeitgeber betroffener Branchen alle neuen Mitarbeiter – auch Büroangestellte, Auszubildende, etc. – anmelden sowie auf die Mitführungs- und Vorlagepflicht eines Ausweispapiers schriftlich hinweisen.

Eine fehlende oder fehlerhafte Sofortmeldung im Falle einer Prüfung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit höhen Geldbußen belegt. Arbeitgeber können die Sofortmeldung kostenfrei über das Onlineportal sv.net durchführen.

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Alle Angaben ohne Gewähr.