SFN-Zuschläge

= Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit

SFN-Zuschläge werden steuerlich begünstigt.

Mit dem Zuschlag zum Grundlohn soll die Leistungserbringung des Arbeitnehmers zu Zeiten, an denen die Mehrheit der Beschäftigten arbeitsfrei hat, finanziell vom Arbeitgeber honoriert werden.

Der Staat verzichtet seinerseits bis zu bestimmten Grenzen auf die Lohnbesteuerung dieser Entgeltbestandteile. Zusätzlich wird die Zulage teilweise sozialversicherungsfrei gestellt. 

Der Anspruch des Arbeitnehmer auf einen Zuschlag kann sich aus dem Gesetz, einem Tarifvertragung, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag begründen.

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