Reisenebenkosten

= Aufwendungen, die im Rahmen einer beruflichen Reise entstanden sind, aber nicht den Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder Verpflegungskosten zugeordnet werden können

Bei der Erstattung durch den Arbeitgeber sind die Reisenebenkosten steuerfrei.

Dazu gehören:

  • Fahrtnebenkosten (Park-und Straßennutzungsgebühren, Auslagen für Straßenkarten, typische Fahrzeugputzmittel etc.)
  • Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck
  • Reisegepäckversicherung
  • Aufwendungen für Ferngespräche sowie für den Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber
  • Kosten aufgrund eines Verkehrsunfalls

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Alle Angaben ohne Gewähr.