Reisekosten

= Aufwendungen, die bei beruflich oder betrieblich bedingten Reisen anfallen

Als “Reise” wird eine gleichzeitige Abwesenheit von Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte gesehen.

Beruflich oder betrieblich veranlasst ist eine Reise, wenn die private Lebensführung den Zweck dieser Reise nicht oder nur unwesentlich berührt.

Zu den Reisekosten gehören:

  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungsmehraufwand und
  • Reisenebenkosten

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