Progressionsvorbehalt

= Verfahren, welches dazu dient, eine zu niedrige Besteuerung von Personen zu verhindern, die nicht steuerpflichtige Einnahmen in einer gewissen Höhe verzeichnen

Diese nicht steuerpflichtigen Einnahmen werden im Rahmen des Progressionsvorbehaltes rein rechnerisch versteuert:

1. Sie werden dem zu versteuernden Einkommen hinzuaddiert.

2. Aus dieser Summe wird die Einkommensteuer nach dem geltenden Einkommensteuertarif und dem Durchschnittssteuersatz ermittelt.

3. Das zu versteuernde Einkommen wird mit dem Durchschnittssteuersatz besteuert.

Der Zweck rechtfertigt sich aus dem Prinzip der leistungsgerechten Besteuerung, denn steuerfreie Einkünfte erhöhen die steuerliche Leistungsfähigkeit und die steuerliche Leistungsfähigkeit führt über den Progressionsvorbehalt zu erhöhtem Steuersatz.

Es betrifft vor allem:

  • ALG I
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt
  • Kurzarbeitergeld
  • Insolvenzgeld
  • Übergangsgeld
  • Altersübergangsgeld
  • Elterngeld
  • Krankengeld der Krankenversicherung
  • Mutterschaftsgeld, Verletztengeld
  • Einkünfte, die nach Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung oder einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen steuerfrei sind, für die jedoch der Progressionsvorbehalt vorgesehen ist

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