Pflegeversicherung

 = Pflichtversicherung im Bereich der Sozialversicherung, die Fälle der Pflegebedürftigkeit als Maßnahme der Pflegevorsorge abdeckt

Ihre Leistungen sollen Pflegebedürftigen helfen, trotz Hilfebedarfs ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, dass der Würde des Menschen entspricht.

Leistungen sind zum Beispiel:

  • stationäre Pflege
  • teilstationäre Pflege
  • häusliche Pflege
  • Vorsorge / Nachsorge
  • Hilfe für pflegende Familienangehörige

Pflegebedürftig ist, wer

  • wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung
  • für die gewöhnlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens
  • auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate,
  • in erheblichem oder höherem Maße

der Hilfe bedarf.

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