Jubiläumsfeier

Es ist zwischen einer Jubiläumsfeier als Betriebsveranstaltung und einer Jubiläumsfeier ohne Betriebsveranstaltungscharakter zu unterscheiden.

 

1. Jubiläumsfeier als Betriebsveranstaltung

Eine Jubiläumsfeier ist auch dann als Betriebsveranstaltung anzusehen, wenn sie nur für Arbeitnehmer, die im Unternehmen ein rundes Arbeitnehmerjubiläum gefeiert haben oder dieses in Verbindung mit einer Betriebsveranstaltung tun, durchgeführt wird. 

Dabei ist es unschädlich, wenn zusätzlich noch ein enger Kreis anderer Arbeitnehmer anwesend ist.

Soweit die Zuwendungen innerhalb der Freigrenze liegen, sind sie kein steuerpflichtiger Arbeitslohn.

2. Jubiläumsfeier ohne Betriebsveranstaltungscharakter

Wird nur ein einzelner Jubilar oder ein einzelner Arbeitnehmer geehrt, so ist dies auch unter Beteiligung weiterer Arbeitnehmer, keine Betriebsveranstaltung. 

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