Ich-AG

= Einzelunternehmen, wodurch ein Arbeitnehmer durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit seine Arbeitslosigkeit beendet

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen monatlichen Existenzgründungszuschuss.

Dieser wird geleistet, wenn der Existenzgründer

  • in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Entgeltersatzleistungen nach SGB III bezogen bzw. eine Beschäftigung ausgeübt hat, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder Strukturanpassungsmaßnahme gefördert worden ist 
  • und nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ein Arbeitseinkommen erzielen wird, das eine gewisse Grenze im Jahr nicht überschreitet.

Der Existenzgründungszuschuss ist steuerfrei. 

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Alle Angaben ohne Gewähr.