Doppelte Haushaltsführung

Eine Doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Steuerpflichtige außerhalb des Ortes, an dem er seinen eigenen Hausstand unterhält, beruflich tätig ist und auch an diesem Ort der Berufstätigkeit übernachtet.

Die dadurch entstehenden Mehraufwendungen, wie z.B. Umzugskosten, Fahrtkosten, Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen, sind als Werbungskosten absetzbar.

Als ein eigener Hausstand zählt eine den Lebensbedürfnissen entsprechend eingerichtete Wohnung, in der der Steuerpflichtige über die Haushaltsführung  (mit-)bestimmt. (Dies gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige bei seinen Eltern lebt.)

Eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort ist jede dem Arbeitnehmer entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stehende Unterkunft, die aus beruflichen Gründen in Anspruch genommen wird. 

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