Betriebsversammlung

= Versammlung von Arbeitnehmern und Betriebsrat, zum Zwecke der Information der Arbeitnehmer über die den Betrieb betreffenden Angelegenheiten

  • Häufig ist auch der Arbeitgeber eingeladen.
  • Sie finden während der Arbeitszeit und nur ausnahmsweise außerhalb dieser statt
  • Vergütung der Teilnahmezeit wie Arbeitszeit
  • zusätzlich Vergütung von Wegezeiten und zusätzlichen Fahrtkosten
  • Zuwendungen des Arbeitgebers –> steuerpflichtig

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