Berufsgenossenschaft

= Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte

Sie haben vorrangig die Aufgabe, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten.
Diesen Präventionsauftrag erfüllen sie vor allem durch Beratung der Unternehmen in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Sie erlassen Unfallverhütungsvorschriften (= Berufsgenossenschaftliche Vorschriften) und überwachen deren Einhaltung und Umsetzung. 

Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bemühen sie sich um eine medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation.

Sie erbringen folgende Zahlungsleistungen:

  • Verletztengeld während der Phase der Arbeitsunfähigkeit
  • Einkommensabhängige Rente bei dauerhafter erheblicher Gesundheitsschädigung (d.h., wenn eine weitere medizinische Behandlung keinen Erfolg haben würde)
  • Rente, Sterbegeld und ggf. Überführungskosten an die Hinterbliebenen bei Tod eines Versicherten durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit

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