Beihilfe

= Unterstützungen des Arbeitgebers zu Gunsten seiner Arbeitnehmer

Beihilfen sind grundsätzlich Arbeitslohn, jedoch in vielen Fällen steuerfrei.

Der Beihilfeanspruch wird in einigen Bundesländern von Beamten auf Wahlleistungen von einem monatlichen Kostenbeitrag abhängig gemacht.

Dies gilt auch für behilfeberechtigte Angestellte und Arbeiter, die wegen des Überschreitens der Jahresentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind und sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder bei einer privaten Krankenversicherung versichern.

Der zu zahlende Betrag wird vom Arbeitgeber einbehalten.

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