Beamtenanwärter

Anwärterbezüge sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Sie können abhängig vom jeweiligen Ausbildungsablauf ihre Ausbildung im Rahmen von Dienstreisen oder auch als Einsatzwechseltätigkeit ausüben.

Hier tritt die Kranken- und Pflegeversicherungsfreiheit nur ein, wenn ein Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen besteht.

Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung herrscht Versicherungspflicht.

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