Arbeitszimmer

Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Kosten für ein Arbeitszimmer in dessen eigener oder gemieteter Wohnung, so zählt dies als steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber dem Angestellten einen pauschalen Bürokostenzuschuss zahlt, weil dieser ein häusliches Arbeitszimmer benötigt.

Der Einwand, eine Zahlung wurde im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers getätigt, wird nicht anerkannt, auch wenn der Arbeitgeber dadurch Ausgaben für eigene Betriebsstätten spart.

Wenn der Arbeitgeber lediglich Kosten für die Büroeinrichtung oder Arbeitsmittel übernimmt ist dies ebenfalls steuer- und beitragspflichtig.

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