Arbeitsentgelt
= Leistung (i.d.R. in Form von Geldbezügen), die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund eines zwischen den beiden geschlossenen Arbeitsvertrages schuldet
Alle Angaben ohne Gewähr.
= Leistung (i.d.R. in Form von Geldbezügen), die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund eines zwischen den beiden geschlossenen Arbeitsvertrages schuldet
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