Kaskoversicherung

Eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Dienstreise-Kaskoversicherung für die PKWs der Arbeitnehmer ist eine Prämienzahlung und kein Lohnzufluss des Arbeitnehmers.

Der Abschluss der Versicherung liegt im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, da dieser zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, den der Arbeitnehmer durch einen Unfall auf einer Dienstfahrt mit dem eigenem PKW erlitten hat. Der Arbeitgeber deckt also nur ein eigenes Haftungsrisiko ab.

Wenn der Arbeitnehmer eine eigene Fahrzeug-Vollversicherung abgeschlossen hat und der Arbeitgeber neben dem pauschalen KM-Satz auch anteilige Prämien erstattet, so ist dies steuerpflichtiger Arbeitslohn.

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