Der Arbeitgeber musss für jeden Arbeitnehmer und für jedes Kalenderjahr ein Jahreslohnkonto führen.
In das Lohnkonto sind
Bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres, das auf das zuletzt eingetragene Lohnzahlung folgt, besteht Aufbewahrungsfrist.
Alle Angaben ohne Gewähr.