Jahreslohnkonto

Der Arbeitgeber musss für jeden Arbeitnehmer und für jedes Kalenderjahr ein Jahreslohnkonto führen.

In das Lohnkonto sind

  • die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Merkmale aus der Lohnsteuerkarte oder aus einer entsprechenden Bescheinigung zu übernehmen, sowie
  • die Art und Höhe des gezahlten Arbeitslohns, einschließlich der steuerfreien Bezüge sowie einbehaltene oder übernommene Lohnsteuer, einzutragen

Bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres, das auf das zuletzt eingetragene Lohnzahlung folgt, besteht Aufbewahrungsfrist.

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Alle Angaben ohne Gewähr.