= Sachleistungen des Arbeitgebers, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der Arbeitnehmer führen
Sachleistungen gehören nicht zum Arbeitslohn; unter bestimmten Voraussetzungen sind sie steuer- und beitragsfrei. Dazu gehören alle Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 € (inkl. Umsatzsteuer). Wird dieser Wert überschritten, wird die Zuwendung in voller Höhe steuer- und beitragspflichtig.
Alle Angaben ohne Gewähr.