Was muss man zum Jahreswechsel 2016/2017 beachten?

Berufsgenossenschaft LOHNNACHWEIS DIGITAL

Ende November 2016 erhalten alle Unternehmen mit dem Veranlagungsbescheid auch die Zugangsdaten zum LOHNNACHWEIS DIGITAL per Post. Diese Unterlagen werden von Ihrer Personalabteilung benötigt, damit die Meldung an die Berufsgenossenschaft durch die Entgeltabrechnungssoftware erstellt werden kann. Für die Jahre 2016 und 2017 erfolgt die Meldung parallel noch auf beiden Wegen (Papier und digital), ab 2018 ist dann nur noch die digitale Meldung möglich.

Update: Einzelne Berufsgenossenschaften haben angekündigt, die Zugangsdaten (Betriebsnummer + PIN) erst Anfang 2017 an die Mitgliedsunternehmen zu versenden.

Erhöhung allgemeiner Mindestlohn

Der allgemeine Mindestlohn ändert sich zum 01.01.2017 auf EUR 8,84 je Stunde.

Zum Umrechnen der Wochenarbeitszeit auf Monatsdurchschnitt rechnen Sie bitte:

Wochenstd. x 13 Wochen : 3 Monate = durchschnittliche Monatsarbeitszeit

Das Gehalt / Festlohn geteilt durch die durchschnittliche Monatsarbeitszeit muss mindestens den allgemeinen Mindestlohn in Höhe von 8,84 € ergeben. Bitte prüfen Sie die Gehälter / Festlöhne Ihrer Mitarbeiter und teilen das neue Entgelt oder die neue Wochenarbeitszeit Ihrer Personalabrechnung mit.

 

 

Letzte Aktualisierung: von Team lohnexperte.de

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