Betriebsveranstaltung

= Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit einem gesellschaftlichem Charakter, bei der die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht (z.B. Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge)

Hierbei ist es unerheblich, ob die Durchführung durch den Arbeitgeber, den Betriebsrat oder den Personalrat geschieht.

Auch Veranstaltungen, die nur für einen beschränkten Kreis der Arbeitnehmer von Interesse sind, sind Betriebsveranstaltungen, so lange die Begrenzung keine Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmergruppen darstellt.

Nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten ausschließlich übliche Zuwendungen, die im Rahmen von üblichen Betriebsveranstaltungen entstehen:

  • Diese Abgrenzung nach der Frage der Üblichkeit geschieht nach der Häufigkeit oder der besonderen Ausgestaltung.
  • Als übliche Zuwenden zählen beispielsweise Speisen und Getränke, die Übernahme von Fahrt- und Übernachtungskosten oder etwa die Überlassung von Eintrittskarten.

 

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Alle Angaben ohne Gewähr.