Glossar
- Computer
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- Vorteile des Arbeitnehmers aus privater Nutzung von betrieblichen PCs und Telekommunikationsgeräten –> unabhängig vom Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung steuerfrei
- von Steuerbefreiung alle Vorteile erfasst, die Arbeitnehmer durch Nutzung entstehen; zum Beispiel:
- anteilige Aufwendungen für Anschaffung
- Einbau und Anschluss
- Grund- und Verbindungsentgelte einschließlich Gebühren im Rahmen der INternetnutzung
- Nutzung von Zubehör und Software
- Voraussetzungen für Steuerbefreiung: Geräte müssen
- zum Betrieb des Arbeitgebers gehören
- und dem Arbeitnehmer zur Nutzung überlassen, also z.B. geliehen werden
- Steuerbefreiung gilt daher nicht für verschenkte Computer und auch verbilligt erworbene Computer
Alle Angaben ohne Gewähr.

