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Computer
  • Vorteile des Arbeitnehmers aus privater Nutzung von betrieblichen PCs und Telekommunikationsgeräten –> unabhängig vom Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung steuerfrei
  • von Steuerbefreiung alle Vorteile erfasst, die Arbeitnehmer durch Nutzung entstehen; zum Beispiel:
    • anteilige Aufwendungen für Anschaffung
    • Einbau und Anschluss
    • Grund- und Verbindungsentgelte einschließlich Gebühren im Rahmen der INternetnutzung
    • Nutzung von Zubehör und Software
  • Voraussetzungen für Steuerbefreiung: Geräte müssen
    • zum Betrieb des Arbeitgebers gehören
    • und dem Arbeitnehmer zur Nutzung überlassen, also z.B. geliehen werden
  • Steuerbefreiung gilt daher nicht für verschenkte Computer und auch verbilligt erworbene Computer

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Montag - Freitag 08-20 Uhr

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