Glossar
- Chorleiter / Chormitglieder
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- Chorleiter –> als Arbeitnehmer tätig; bei nebenberuflicher Tätigkeit (z.B. Kirche, gemeinnütziger Verein) können Entschädigungen bis Grenze steuerrfrei sein
- Chorleiter für Hörfunk und Fernsehen –> selbständig tätig, soweit sie als Gast mitwirken oder Träger des Chores oder Arbeitgeber der Mitglieder des Chores sind
- den Chormitgliedern unentgeltlich gestellte Arbeitskleidung oder das stattdessen gezahlte Frackgeld –> steuerfrei
- Tätigkeit des Organisten bei Gottesdiensten oder anderen Veranstaltungen –> im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses zur Kirchengemeinde ausgeübt
- demzufolge Chorleiterdienste = selbständige Tätigkeit
- wenn Organist = Leiter des Kirchenchores –> versicherungsrechtliche Beurteilung ergibt sich aus Gesamterscheinungsbild:
- überwiegende Tätigkeit als Organist –> versicherungspflichtige Beschäftigung
- Schwergewicht vom zeitlichen Umfang her bei Chorleitertätigkeit –> selbständige Tätigkeit
Alle Angaben ohne Gewähr.

