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Glossar

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Chorleiter / Chormitglieder
  • Chorleiter –> als Arbeitnehmer tätig; bei nebenberuflicher Tätigkeit (z.B. Kirche, gemeinnütziger Verein) können Entschädigungen bis Grenze steuerrfrei sein
  • Chorleiter für Hörfunk und Fernsehen –> selbständig tätig, soweit sie als Gast mitwirken oder Träger des Chores oder Arbeitgeber der Mitglieder des Chores sind
  • den Chormitgliedern unentgeltlich gestellte Arbeitskleidung oder das stattdessen gezahlte Frackgeld –> steuerfrei
  • Tätigkeit des Organisten bei Gottesdiensten oder anderen Veranstaltungen –> im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses zur Kirchengemeinde ausgeübt
  • demzufolge Chorleiterdienste = selbständige Tätigkeit
  • wenn Organist = Leiter des Kirchenchores –> versicherungsrechtliche Beurteilung ergibt sich aus Gesamterscheinungsbild:
    • überwiegende Tätigkeit als Organist –> versicherungspflichtige Beschäftigung
    • Schwergewicht vom zeitlichen Umfang her bei Chorleitertätigkeit –> selbständige Tätigkeit

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Montag - Freitag 08-20 Uhr

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Chorleiter / Chormitglieder - Glossar
 
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