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Glossar

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Bundesangestelltentarif

Bundesangestelltentarifvertrag = BAT

= Manteltarifvertrag, den der Bund sowie die Länder und kommunalen Arbeitgeber und die Gewerkschaft ÖTV geschlossen hatten

  • regelte vom 01.04.1961 bis 01.10.2005 bzw. 01.11.2006 die Beschäftigungsbedingungen der meisten Angestellen im öffentlichen Dienst
  • Weitgehend ersetzt durch den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (=TVÖD), für Bereich der Landesangestellten durch Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und für einige andere Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes (z.B. Bundesagentur für Arbeit) ein dem TVöD nachempfundener Tarifvertrag (TV-BA)
  • BAT gilt weiterhin noch in diversen Bundesländern, die aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgetreten sind
  • Zahlreiche Arbeitgeber orientieren sich weiterhin am BAT
  • Angestellte werden je nach Tätigkeitsfeld in bestimmte Vergütungsgruppe für ein Grundgehalt eingeordnet; steigert sich unabhängig von Leistung mit dem Alter
  • Grundgehalt –> wird aufgestockt durch Ortszuschlag: bemisst sich entgegen seinem Namen im Wesentlichen nach dem Familienstand (ledig, verheiratet/verpartnert und mit Kind)
  • weitere Zulagen möglich, wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Sonntags- oder Nachtarbeit, Trennungsgeld

Alle Angaben ohne Gewähr.

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