Glossar
- Betriebsrat
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= gewähltes Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen und zur Wahrung der betrieblichen Mitwirkung und Mitbestimmung gegenüber dem Arbeitgeber in Betrieben des privaten Rechts
- Betriebsratsmitglieder –> üben Betriebsratstätigkeit als unentgeltliches Ehrenamt aus; haben aber Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung für Zeit ihrer Freistellung für Betriebsratstätigkeiten
- dementsprechend auch u.U. als Freizeitausgleich bei Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung
- unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für sächliche Mittel und Reisekosten (z. B. Teilnahme an auswärtigen Schulungsveranstaltungen)
- stellt Arbeitgeber Betriebsratsmitgliedern unentgeltlich Arbeitsmittel zur Verfügung –> kein Arbeislohn
- Aufwandsentschädigungen an von eigentlicher Arbeit freigestellten Betriebsratsmitgliedern –> steuerpflichtiger Arbeitslohn
- gilt auch für Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
Alle Angaben ohne Gewähr.

