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Glossar

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Bereitschaftsdienst

= Zeitspanne, in der sich Arbeitnehmer, ohne dass er unmittelbar am Arbeitsplatz anwesend sein müsste, sich für Zwecke des Betriebes an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebes aufzuhalten hat, damit er gegebenenfalls seine volle Arbeitstätigkeit sofort oder zeitnah aufnehmen kann

  • Bereitschaftsdienstvergütungen –> können als Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit steuerfrei belassen werden, soweit sie vorgesehen Prozentsätze nicht übersteigen (gemessen an Rufbereitschaftsentschädigungen)
  • Bereitschaftsdienste vor allem zu finden bei:
    • Feuerwehr, Polizei und Verkehrswesen
    • Rettungsdienst, Krankenhäusern und wichtige Pflegedienste
    • Energieversorger und wichtige Entsorgungsbetriebe
    • Unternehmensbetriebe, wo längere Ausfälle gravierend wären
    • Vergiftungszentralen
    • und viele mehr

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung - Rückruf
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Montag - Freitag 08-20 Uhr

Leistungen nach §6 Nr.4 StBerG

Bereitschaftsdienst - Glossar
 
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