Glossar
- Benzin
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- räumt Arbeitgeber Mitarbeitern Möglichkeit ein, an betriebseigener Tankstelle verbilligt Leistungen zu beziehen –> Differn zwischen ortsüblichen Mittelpreisund Abgabepreis = steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn
- verbilligte Abgabe von Benzin an Arbeitnehmer der Mineralölbranche –> nur steuerpflichtig, soweit Rabattfreibetrag überschritten (Rabattfreibetrag kann angewendet werden, weil Benzin überwiegend an andere Verbraucher abgegeben wird)
- Rabattfreibetrag –> nicht auf normalen Betrieb anwendbar, bei dem Benzin regelmäßig nicht überwiegend an fremde Dritte abgegeben wird; gilt auch dann, wenn Betrieb an Mitbelieferung seiner Arbeitnehmer interessiert ist, um durch “Großeinkauf” günstigere Rabatte zu erhalten
Alle Angaben ohne Gewähr.

