Glossar
- Belegschaftsspenden
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= Teile des Arbeitslohns, auf den Belegschaft zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtung oder auch aus bestimmten aktuellen Anlässen (z.B. Kastrastrophenfälle) verzichtet
- –> unter bestimmten Voraussetzungen anstelle des sonst üblichen Spendenabzugs von vornherein kein steuerpflichtiger Arbeitslohn:
- verzichten Arbeitnehmer auf Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder auf Teile eines angesammelten Wertguthabens
- zu Gunsten einer Beihilfe des Arbeitgebers an vom Unwetter/Hochwasser betroffene Arbeitnehmer des Unternehmens oder
- zu Gunsten einer Zahlung des Arbeitgebers auf Spendenkonto einer spendenempfangsberechtigten Einrichtung
- bleiben diese Lohnteile bei Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns außer Ansatz, wenn Arbeitgeber Verwendungsauflage erfüllt und dokumentiert
- verzichten Arbeitnehmer auf Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder auf Teile eines angesammelten Wertguthabens
- außer Ansatz bleibender Arbeitslohn
- im Lohnkonto aufzuzeichnen (kann darauf verzichtet werden, wenn Arbeitnehmer Verzicht schriftlich erteilt)
- nicht in Lohnsteuerbescheinigung anzugeben
- –> unter bestimmten Voraussetzungen anstelle des sonst üblichen Spendenabzugs von vornherein kein steuerpflichtiger Arbeitslohn:
Alle Angaben ohne Gewähr.

