Glossar
- Arbeitsvertrag
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= ein Vertrag nach Deutschem Recht zur Begründung eines privatrechtlichen Schuldverhältnisses über die entgeltliche und persönliche Erbringung einer Dienstleistung
- Arbeitnehmer verpflichtet sich gemäß § 611 BGB durch Arbeitsvertrag zur Leistung der vereinbarten Arbeit nach Anleitung und Weisung des Arbeitgebers (Direktionsrecht)
- Arbeitgeber verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung an den Arbeitnehmer
–> durch Vertragsschluß wird Arbeitsverhältnis begründet
–> Arbeitsvertrag ist dabei gekennzeichnet durch persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers Mindestinhalte des Arbeitsvertrages:- Namen und Anschriften der Vertragsparteien
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- vereinbarte Arbeitszeit
- Arbeitsort
- Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit
- Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgeltes einschl. Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen und andere Bestandteile; sowie Fälligkeit der Zahlungen
- Dauer des Urlaubs
- Kündigungsfristen
- Hinweise auf anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
- bei befristeten Arbeitsverträgen die vorhersehbare Dauer
Alle Angaben ohne Gewähr.

