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Glossar

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Arbeitsvertrag

= ein Vertrag nach Deutschem Recht zur Begründung eines privatrechtlichen Schuldverhältnisses über die entgeltliche und persönliche Erbringung einer Dienstleistung

  • Arbeitnehmer verpflichtet sich gemäß § 611 BGB durch Arbeitsvertrag zur Leistung der vereinbarten Arbeit nach Anleitung und Weisung des Arbeitgebers (Direktionsrecht)
  • Arbeitgeber verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung an den Arbeitnehmer

–> durch Vertragsschluß wird Arbeitsverhältnis begründet

–> Arbeitsvertrag ist dabei gekennzeichnet durch persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers Mindestinhalte des Arbeitsvertrages:

  • Namen und Anschriften der Vertragsparteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • vereinbarte Arbeitszeit
  • Arbeitsort
  • Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit
  • Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgeltes einschl. Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen und andere Bestandteile; sowie Fälligkeit der Zahlungen
  • Dauer des Urlaubs
  • Kündigungsfristen
  • Hinweise auf anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
  • bei befristeten Arbeitsverträgen die vorhersehbare Dauer

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung - Rückruf
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Montag - Freitag 08-20 Uhr

Leistungen nach §6 Nr.4 StBerG

Arbeitsvertrag - Glossar
 
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