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Arbeitslohn

= alle Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen als Gegenleistung für das Zur-Verfügung-Stellen der Arbeitskraft aus einem gegenwärtigen oder früherem Dienstverhältnis zufließen

  • Einnahmen –> können in Geld oder in Geldeswert (z.B.Sachbezüge) erfolgen
  • spielt keine Rolle, ob Einnahmen = laufende Bezüge oder Einnahmen = Rechtsanspruch auf Zahlungen
  • laufender Arbeitslohn: z.B. Monatsgehalt, Tageslohn, geldwerte Vorteile, Mehrarbeitszuschläge etc.
  • sonstige Bezüge: z.B. dreizehntes Gehalt, Abfindungen, Tantiemen etc.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Montag - Freitag 08-20 Uhr

Leistungen nach §6 Nr.4 StBerG

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Arbeitslohn - GlossarGlossar
 
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