Glossar
- Arbeitslohn
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= alle Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen als Gegenleistung für das Zur-Verfügung-Stellen der Arbeitskraft aus einem gegenwärtigen oder früherem Dienstverhältnis zufließen
- Einnahmen –> können in Geld oder in Geldeswert (z.B.Sachbezüge) erfolgen
- spielt keine Rolle, ob Einnahmen = laufende Bezüge oder Einnahmen = Rechtsanspruch auf Zahlungen
- laufender Arbeitslohn: z.B. Monatsgehalt, Tageslohn, geldwerte Vorteile, Mehrarbeitszuschläge etc.
- sonstige Bezüge: z.B. dreizehntes Gehalt, Abfindungen, Tantiemen etc.
Alle Angaben ohne Gewähr.

