Glossar
- Arbeitsessen
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= Bewirtung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber am Firmensitz ohne Teilnahme von Geschäftspartnern des Arbeitgebers
- fallen i.d.R. unter steuerpflichtigen Arbeitslohn
- Ausnahme: Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls ergibt, dass Arbeitgeber Aufwendung für Speisen in seinem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse getätigt hat
Alle Angaben ohne Gewähr.

