Glossar
- Aktienoption
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= Käufer erhält Option (also ist er Optionsnehmer) vom Verkäufer der Option (Optionsgeber) Recht, entweder:
- Aktien am Ende der Laufzeit oder innerhalb der Laufzeit zu fest vereinbartem Preis (Basispreis) zu kaufen (Kaufoption) oder
- zu verkaufen (Verkaufoption)
- für Erwerb der Option –> Käufer muss Entgelt (Optionsprämie) zahlen
- liegt Wert der Aktien bei Kaufoption zum Zeitpunkt der Optionsausübung über Basispreis –> Gewinn
- liegt Wert der Aktien unter Basispreis –> Käufer wird Option verfallen lassen; Verlust in Höhe der gezahlten Optionsprämie
- Optionsrecht –> im allgemeinen als Wirtschaftsgut anerkannt, das eigenständig verkehrsfähig und selbständig bewertbar ist
Alle Angaben ohne Gewähr.

