Glossar
- Abfindung
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= einmalige außerordentliche Zahlung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und dem Verlust der daraus resultierenden Verdienstmöglichkeit erhält
- Arbeitnehmer haben in der Regel keinen Anspruch auf Abfindung bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber
- Zahlungen von Abfindungen erfolgen aufgrund:
- einer freiwilligen vertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichs über die Wirksamkeit einer Kündigung
- der gesetzlichen Neuregelung des § 1 KSchG
- des Auflösungsurteils durch ein Arbeitsgericht wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gem. §§ 9-10 KSchG
- eines Tarifvertrages oder Sozialplans
- eines gerichtlichen Urteils wegen Ansprüchen eines Arbeitnehmers auf Nachteilsausgleich
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