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Abfindung

= einmalige außerordentliche Zahlung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und dem Verlust der daraus resultierenden Verdienstmöglichkeit erhält

  • Arbeitnehmer haben in der Regel keinen Anspruch auf Abfindung bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber
  • Zahlungen von Abfindungen erfolgen aufgrund:
    • einer freiwilligen vertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    • eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichs über die Wirksamkeit einer Kündigung
    • der gesetzlichen Neuregelung des § 1 KSchG
    • des Auflösungsurteils durch ein Arbeitsgericht wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gem. §§ 9-10 KSchG
    • eines Tarifvertrages oder Sozialplans
    • eines gerichtlichen Urteils wegen Ansprüchen eines Arbeitnehmers auf Nachteilsausgleich

Alle Angaben ohne Gewähr.

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