Was ändert sich mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in der Lohnabrechnung?

Das neue Gesetz tritt ab dem 01. Januar 2018 in Kraft und dient zur Stärkung der Betriebsrenten (Direktversicherung/Pensionskasse/Pensionsfond).

Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel,  dass eine stärkere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie bei Geringverdienern hervorgeht.

Entsprechende Partner können auf der Grundlage von Tarifverträgen zukünftig reine Beitragszusagen einführen. Was bedeutet „reine Beitragszusage“? Die Arbeitgeber zahlen nur den reinen Betrag an eine Versorgungseinrichtung (Direktversicherung/ Pensionskasse/ Pensionsfond) – für bestimmte Leistungen, besteht keine Garantie.

→ an der Entgeltumwandlung müssen sich die Arbeitgeber beteiligen (15 %)


Der steuerfreie Anteil der Entgeltumwandlung beträgt 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung west. Die Grenze für den sozialversicherungsfreien Beitrag bleibt bei 4 % um Nachteile der Rente/Krankengeld und Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Auch die Geringverdiener sollen von dem Betriebsrentenstärkungsgesetz profitieren und werden stärker gefördert.

→ wenn der Arbeitgeber für zusätzliche Altersvorsorge mindestens 240 Euro / Jahr bis maximal 480 Euro / Jahr zahlt, kann der Arbeitgeber 30 % von der Altersversorgung behalten
→ der Betrag zur Förderung liegt somit zwischen 72 und 144 Euro / Jahr


Zusätzlich wird auch die Riester-Rente durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz gefördert.

→ die Grundzulage wird auf 175 Euro / Jahr erhöht (ursprünglich belief sich die Grundzulage auf 154 Euro / Jahr)


Des Weiteren wurde ein sogenanntes „Opting-Out-System“ entwickelt. Das bedeutet, es können über tarifvertragliche Regelungen alle Arbeitnehmer zur beruflichen Altersvorsorge (bAV) angemeldet werden. Wenn die Mitarbeiter nicht daran teilnehmen möchten, dann müssen sie aktiv ablehnen.

Ab dem 01. Januar 2018 werden viele Fragen diesbezüglich auftreten – die deutsche Rentenversicherung fungiert als neutraler Informationsgeber.

Letzte Aktualisierung: von Team lohnexperte.de

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