Transferkurzarbeitergeld

Mit der Gewährung von Transferkurzarbeitergeld sollen bei betrieblichen Restrukturierungsmaßnahmen (=Betriebsänderungen im Sinne von § 111 Betriebsverfassungsgesetz) Entlassungen vermieden werden.

Die Arbeitgeber sollen die Agenturen für Arbeit frühzeitig über betriebliche Veränderungen, welche Auswirkungen auf Beschäftigung haben könnten, informieren. Dazu gehören auch Mitteilungen über geplante Betriebseinschränkungen oder Betriebsverlagerungen, sowie damit verbundene Auswirkungen.

Die Grundlage von Regelungen zum Transfer von Arbeitnehmern in andere Beschäftigungsverhältnisse bildet der Sozialplan (Transfersozialplan).

Bei betrieblichen Personalanpassungsmaßnahmen, die auf einer Betriebsänderung beruhen und mit einem dauerhaften Arbeitsausfall einhergehen, kann das Transferkurzarbeitergeld gezahlt werden.

 

Branchenlösung Abrechnung Transferkurzarbeitergeld

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