Schwarzarbeit

= Dienst- oder Werkleistung gegen Entgelt, ohne eine ordnungsgemäße Meldung vorgenommen zu haben, staatliche Abgaben abzuführen oder ohne, dass der Auftragnehmer die notwendigen gewerbe- oder handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllt

Schwarzarbeit wird strafrechtlich verfolgt, z.B. können Arbeitgeber aufgrund von Steuerhinterziehung und Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen angeklagt werden. Dies wird durch das “Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung” geregelt.

Die Zuständigkeit der Bekämpfung fällt in den Bereich der Bundeszollverwaltung.

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