Geldwerter Vorteil

= Betrag, den der Arbeitnehmer ausgeben würde, wenn er einen Sachbezug zum "normalen" Preis erwerben müsste

Der Begriff wird verwendet, wenn der Arbeitnehmer Arbeitslohn in Form von Sachbezügen erhält.

Sachbezüge sind demnach, wie Barlohnzahlungen, entweder dem laufenden Arbeitslohn oder den sonstigen Bezügen zuzuordnen.

  • Für die Besteuerung unentgeltlicher Sachbezüge ist deren Geldwert maßgebend.
  • Für die Besteuerung nicht unentgeltlicher Sachbezüge, erfolgt die Versteuerung (bzw. der Abzug des SV-Beitrags) nach dem ermittelten Unterschiedsbetrag zwischen dem Geldwert des Sachbezugs und dem tatsächlichen Entgelt.

Die Ermittlung des Geldwerten Vorteils geschieht entweder über eine Einzelbewertung, den Ansatz von Sachbezugswerten oder über besondere Bewertungsvorschriften.

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