Elternzeit

= Zeitraum der unbezahlten Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes

Der Antrag für die Elternzeit ist mindestens sieben Wochen vorher schriftlich beim Arbeitgeber unter der Angabe des geplanten Zeitraums abzugeben.

Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz.

Während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit von bis zu 30 h/Woche möglich.

Die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung besteht in der Elternzeit beitragsfrei fort. Dies gilt auch für freiwillig Versicherte, diese müssen aber weiterhin Beiträge zahlen.

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Alle Angaben ohne Gewähr.