Computer

Zieht der Arbeitnehmer Vorteile aus der privater Nutzung von betrieblichen PCs und Telekommunikationsgeräten, so ist dies, unabhängig des Verhältnisses der beruflichen zur privaten Nutzung, steuerfrei.

Von der Steuerbefreiung werden alle Vorteile erfasst, die dem Arbeitnehmer durch die Nutzung entstehen. 

Hier zu zählen zum Beispiel, 

  • die anteiligen Aufwendungen der Anschaffung,
  • Einbau und Anschluss,
  • Grund- und Verbindungsentgelte, einschließlich Gebühren im Rahmen der Internetnutzung,
  • die Nutzung von Zubehör und Software

Voraussetzungen für Steuerbefreiung sind, dass die Geräte

  • zum Betrieb des Arbeitgebers gehören und
  • dem Arbeitnehmer zur Nutzung überlassen, also z.B. geliehen, werden

Steuerbefreiung gilt daher nicht für verschenkte oder auch verbilligt erworbene Computer.

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