Abfindung - Was muss beachtet werden?

= einmalige außerordentliche Zahlung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und dem Verlust der daraus resultierenden Verdienstmöglichkeit erhält

Arbeitnehmer haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Abfindung.

Zahlungen von Abfindungen erfolgen aufgrund:

  • einer freiwilligen vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichs über die Wirksamkeit einer Kündigung
  • der gesetzlichen Neuregelung des § 1 KSchG
  • des Auflösungsurteils durch ein Arbeitsgericht wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gem. §§ 9-10 KSchG
  • eines Tarifvertrages oder Sozialplans
  • eines gerichtlichen Urteils wegen Ansprüchen eines Arbeitnehmers auf Nachteilsausgleich

Zurück

Alle Angaben ohne Gewähr.