lohnexperte AG lohnexperte AG zur Startseite von lohnexperte.de
Navigation überspringen
  • GLOSSAR
  • SUCHE
  • IMPRESSUM
Navigation überspringen

Glossar

« zur Liste
Busfahrer
  • üben regelmäßig Auswärtstätigkeit (Fahrtätigkeit) aus –> Arbeitgeber kann Mehraufwendungen für Verpflegung nach Grundsätzen für Auswärtstätigkeiten steuerfrei erstatten
  • Fahrten eines Linienbusfahrers zwischen Wohnung und unterschiedlichen Busdepots, an denen er das zu führende Fahrzeug in wechselndem Turnus zu übernehmen hat und die er mit gewisser Nachhaltigkeit fortdauernd und immer wieder aufsucht –> = Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Berücksichtigung nur im Rahmen der Entfernungspauschale

Alle Angaben ohne Gewähr.

Navigation überspringen
  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Mittelstands- und Großunternehmen
  • Öffentlicher Dienst / Verwaltung
  • Steuerberater
  • Software
  • Über lohnexperte.de
  • Gehaltsrechner
  • Kontakt
Navigation überspringen
Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung - Rückruf
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 08-20 Uhr

Leistungen nach §6 Nr.4 StBerG

Navigation überspringen
  • Kontaktanfrage
Navigation überspringen
Busfahrer - GlossarGlossar
 
© 1999-2012 by lohnexperte AG® nach oben