Glossar
- Bürgschaft
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- übernimmt Arbeitnehmer für Arbeitgeber Bürgschaft und erhält hierfür Bürgschaftsprovision –> handelt sich im Allgemeinen nicht um Arbeitslohn
- Provisionen sind ggf. als sonstige Einkünfte zu versteuern
- Prüfung, ob tatsächlich Bürgschaftsprovision oder versteckter Arbeitslohn
Alle Angaben ohne Gewähr.

