Glossar
- Bildungsgutschein
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= Bescheid, mit dem das Vorliegen der Voraussetzungen für Förderung einer Weiterbildung festgestellt wird
- Arbeitnehmer –> können bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung gefördert werden, wenn
- Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, bei Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung eine Vollzeitbeschäftigung zu erlangen oder weil wegen fehlendem Berufsabschluss Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt
- vor Beginn der Teilnahme Beratung durch Agentur für Arbeit erfolg ist
- Maßnahme und Träger der Maßnahme für Förderung zugelassen
- für Zeit der geförderten Weiterbildung -> Zahlung Arbeitslosengeld, solange Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld vorliegen
- hat Arbeitnehmer keinen Anspruch –> nur Zahlung von Weiterbildungskosten (= notwendige Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für Betreuung von Kinder)
- Arbeitnehmer erhält bei Vorliegen der Voraussetzungen für Förderung –> Bildungsgutschein
- Arbeitnehmer kann im Regelfall frei unter zugelassenen Bildungsmaßnahmen und Trägern wählen
- Bildungsgutschein kann auf bestimmte Bildungsziele oder regional begrenzt sein
- Arbeitnehmer –> können bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung gefördert werden, wenn
Alle Angaben ohne Gewähr.

