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Bildungsgutschein

= Bescheid, mit dem das Vorliegen der Voraussetzungen für Förderung einer Weiterbildung festgestellt wird

  • Arbeitnehmer –> können bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung gefördert werden, wenn
    • Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, bei Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung eine Vollzeitbeschäftigung zu erlangen oder weil wegen fehlendem Berufsabschluss Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt
    • vor Beginn der Teilnahme Beratung durch Agentur für Arbeit erfolg ist
    • Maßnahme und Träger der Maßnahme für Förderung zugelassen
  • für Zeit der geförderten Weiterbildung -> Zahlung Arbeitslosengeld, solange Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld vorliegen
  • hat Arbeitnehmer keinen Anspruch –> nur Zahlung von Weiterbildungskosten (= notwendige Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für Betreuung von Kinder)
  • Arbeitnehmer erhält bei Vorliegen der Voraussetzungen für Förderung –> Bildungsgutschein
  • Arbeitnehmer kann im Regelfall frei unter zugelassenen Bildungsmaßnahmen und Trägern wählen
  • Bildungsgutschein kann auf bestimmte Bildungsziele oder regional begrenzt sein

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Montag - Freitag 08-20 Uhr

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