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Glossar

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Bewachung
  • kommt vor, dass Arbeitgeber für Arbeitnehmer, die auf Grund ihrer beruflichen Position gefährdet sind (Führungskräfte, Bankbedienstete, Minister etc.) Kosten für Sicherheitsmaßnahmen übernehmen
  • z. B. Bereitstellung Personenschutz oder Einbau von Sicherheitseinrichtungen in Wohnung oder Fahrzeug des Arbeitnehmers
  • übernimmt Arbeitgeber Kosten nicht –> könen unter Umständen vom Arbeitnehmer als Werbungskosten angesetzt werden
  • Kosten für Personenschutz –> nicht steuerpflichtiger Arbeitslohn
  • Kosten für Wohnungssicherung aus politischen Gründen –> unter bestimmten Voraussetzungen nicht steuerpflichtiger Arbeitslohn
  • Kosten für Wohnungssicherung aus nicht politischen Gründen –> steuerpflichtiger Arbeitslohn, kein Werbekostenabzug möglich
  • Kosten für Sicherungseinrichtung in KfZ –> steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn Arbeitgeber Kosten zusätzlich zur KM-Pauschale trägt
  • Aufwendungen des Arbeitnehmers für Sicherheitsaufwendungen –> dienen in erster Linie Schutz des eigenen Lebens und sind daher zu den Kosten der Lebensführung zu rechnen

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung - Rückruf
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Montag - Freitag 08-20 Uhr

Leistungen nach §6 Nr.4 StBerG

Bewachung - Glossar
 
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