Glossar
- Bewachung
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- kommt vor, dass Arbeitgeber für Arbeitnehmer, die auf Grund ihrer beruflichen Position gefährdet sind (Führungskräfte, Bankbedienstete, Minister etc.) Kosten für Sicherheitsmaßnahmen übernehmen
- z. B. Bereitstellung Personenschutz oder Einbau von Sicherheitseinrichtungen in Wohnung oder Fahrzeug des Arbeitnehmers
- übernimmt Arbeitgeber Kosten nicht –> könen unter Umständen vom Arbeitnehmer als Werbungskosten angesetzt werden
- Kosten für Personenschutz –> nicht steuerpflichtiger Arbeitslohn
- Kosten für Wohnungssicherung aus politischen Gründen –> unter bestimmten Voraussetzungen nicht steuerpflichtiger Arbeitslohn
- Kosten für Wohnungssicherung aus nicht politischen Gründen –> steuerpflichtiger Arbeitslohn, kein Werbekostenabzug möglich
- Kosten für Sicherungseinrichtung in KfZ –> steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn Arbeitgeber Kosten zusätzlich zur KM-Pauschale trägt
- Aufwendungen des Arbeitnehmers für Sicherheitsaufwendungen –> dienen in erster Linie Schutz des eigenen Lebens und sind daher zu den Kosten der Lebensführung zu rechnen
Alle Angaben ohne Gewähr.

