Glossar
- Betriebsversammlung
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= Versammlung von Arbeitnehmern und Betriebsrat zum Zwecke der Information der Arbeitnehmer über die den Betrieb betreffenden Angelegenheiten; Arbeitgeber ist ebenfalls mit eingeladen
- finden während der Arbeitszeit und nur ausnahmsweise außerhalb der Arbeitszeit statt
- Vergütung der Teilnahmezeit wie Arbeitszeit
- zusätzlich Vergütung von Wegezeiten und zusätzlichen Fahrtkosten
- Zuwendungen des Arbeitgebers –> steuerpflichtig
Alle Angaben ohne Gewähr.

