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Betriebsversammlung

= Versammlung von Arbeitnehmern und Betriebsrat zum Zwecke der Information der Arbeitnehmer über die den Betrieb betreffenden Angelegenheiten; Arbeitgeber ist ebenfalls mit eingeladen

  • finden während der Arbeitszeit und nur ausnahmsweise außerhalb der Arbeitszeit statt
  • Vergütung der Teilnahmezeit wie Arbeitszeit
  • zusätzlich Vergütung von Wegezeiten und zusätzlichen Fahrtkosten
  • Zuwendungen des Arbeitgebers –> steuerpflichtig

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung - Rückruf
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 08-20 Uhr

Leistungen nach §6 Nr.4 StBerG

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Betriebsversammlung - GlossarGlossar
 
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