Glossar
- Betriebsveranstaltung
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= Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter und bei der die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offensteht (z.B.Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge)
- ob Durchführung durch Arbeitgeber, Betriebsrat oder Personalrat –> unerheblich
- Veranstaltungen, die nur für beschränkten Kreis der Arbeitnehmer von Interesse = Betriebsveranstaltungen, wenn sich Begrenzung nicht als Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmergruppen darstellt
- kein Arbeitslohn = ausschließlich übliche Zuwendungen, die im Rahmen von üblichen Betriebsveranstaltungen entstehen
- Abgrenzung für die Frage der Üblichkeit nach Häufigkeit oder besonderer Ausgestaltung
- übliche Zuwendungen: z.B. Speisen und Getränke, Übernahme der Fahrt- und Übernachtungskosten, Überlassung von Eintrittskarten
Alle Angaben ohne Gewähr.

