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Glossar

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Betriebsveranstaltung

= Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter und bei der die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offensteht (z.B.Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge)

  • ob Durchführung durch Arbeitgeber, Betriebsrat oder Personalrat  –> unerheblich
  • Veranstaltungen, die nur für beschränkten Kreis der Arbeitnehmer von Interesse = Betriebsveranstaltungen, wenn sich Begrenzung nicht als Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmergruppen darstellt
  • kein Arbeitslohn = ausschließlich übliche Zuwendungen, die im Rahmen von üblichen Betriebsveranstaltungen entstehen
    • Abgrenzung für die Frage der Üblichkeit nach Häufigkeit oder besonderer Ausgestaltung
    • übliche Zuwendungen: z.B. Speisen und Getränke, Übernahme der Fahrt- und Übernachtungskosten, Überlassung von Eintrittskarten

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung - Rückruf
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 08-20 Uhr

Leistungen nach §6 Nr.4 StBerG

Betriebsveranstaltung - Glossar
 
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