Glossar
- Berufssportler
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- Individualsportler –> erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb (z. B. Tennisspieler)
- Mannschaftssportler –> erzielt in meisten Fällen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (muss Anstellungsvertrag z.B. mit Fußballverein vorliegen)
- Einnahmen aus Werbetätigkeit = Arbeitslohn, wenn Werbemaßnahme durch die nichtselbständige Sporttätigkeit veranlasst, also Ausfluss des Dienstverhältnisses ist
- zum Arbeitslohn gehören:
- laufende Vergütungen
- Punkteprämien
- Auflaufprämien
- Aufstiegs- oder Nichtabstiegsprämien
- Anteile an gezahlten Ablösesummen etc.
Alle Angaben ohne Gewähr.

