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Berufssportler
  • Individualsportler –> erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb (z. B. Tennisspieler)
  • Mannschaftssportler –> erzielt in meisten Fällen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (muss Anstellungsvertrag z.B. mit Fußballverein vorliegen)
  • Einnahmen aus Werbetätigkeit = Arbeitslohn, wenn Werbemaßnahme durch die nichtselbständige Sporttätigkeit veranlasst, also Ausfluss des Dienstverhältnisses ist
  • zum Arbeitslohn gehören:
    • laufende Vergütungen
    • Punkteprämien
    • Auflaufprämien
    • Aufstiegs- oder Nichtabstiegsprämien
    • Anteile an gezahlten Ablösesummen etc.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung - Rückruf
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Montag - Freitag 08-20 Uhr

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Berufssportler - GlossarGlossar
 
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