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Berufskrankheit

= Krankheit, die durch die beruflich versicherte Tätigkeit verursacht worden ist und nach jeweils geltendem Recht auch formal als Berufskrankheit anerkannt ist

  • typische Berufskrankheiten z.B.: Lärmschwerhörigkeiten, Hautkrankheiten, Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates
  • Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers infolge Berufskrankheit –> Arbeitgeber gesetzlich zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zur Höchstdauer von sechs Wochen verpflichtet
  • Leistungen des Arbeitgebers zur Vermeidung von Berufskrankheiten –> kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erbracht
  • Aufwendungen zur Behandlung typischer Berufskrankheiten –> in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar
  • steuerfreier Arbeitgeberersatz für nicht typische Berufskrankheiten nicht möglichen, aber unter bestimmten Umständen sogenannte Unterstützungen (z.B. Erholungsbeihilfen, Sachzuwendung zur Verhütung von Berufserkrankungen) steuerfrei

Alle Angaben ohne Gewähr.

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